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Datenschutz und Datensicherheit
in einem Sachverständigenbüro

Nur die erfolgreiche Teilnahme am Zertifizierungsverfahren DIN EN 16775:2016 erlaubt die Nutzung der abgebildeten Logos im jeweiligen Farbton.

Das Logo bescheinigt, dass der Antragsteller durch die SVG Euro-Zert GmbH gemäß DIN EN 16775:2016 zertifiziert wurde.

Anbieter von Sachverständigenleistungen (Zukünftig ESP, Expertise Service Providers) werden z.B. für die Angabe von gutachterlichen Stellungnahmen, Auslegungen, Empfehlungen zu früheren oder zukünftigen Begebenheiten und/oder Umständen beauftragt. Die Dienstleistungen können auch die Beurteilung, ob fachliche Anforderungen, Leistungen oder Normen erfüllt werden, die Konfliktlösung sowie die Begutachtung und Bewertung von Schäden sowohl an Gütern als auch an Dienstleistungen beinhalten. Dienstleister im Sachverständigenwesen beraten, analysieren und bewerten, um eine korrekte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Die Qualität einer Sachverständigenleistung ist abhängig von der beruflichen Kompetenz, Unparteilichkeit, Objektivität, Unabhängigkeit und Integrität der beteiligten Sachverständigen. Diese Norm sieht Mindestanforderungen für solche Kriterien vor, die auf jede Sachverständigenleistung Einfluss haben. Sie kann durch ESP jeglicher Größe und Fachrichtung angewendet werden und dient der Verbesserung der Transparenz und des Verständnisses zwischen Auftraggeber und ESP.

Die erfolgreiche Anwendung der Norm sollte auch dazu beitragen, Hemmnisse bei der Bereitstellung grenzüberschreitender Sachverständigenleistungen abzubauen.  

Die vorliegende Norm berücksichtigt, dass es in Europa unterschiedliche Rechtssysteme und unterschiedliche Rechtsprechungen gibt, auf deren Grundlage jeweils andere Normen oder Anforderungen gelten können.

Anwendungsbereich

Die Europäische Norm legt Mindestanforderungen an Sachver-ständigenleistungen fest, die von Einzelpersonen und/oder Zusammenschlüssen von Sachverständigen für ihre Auftraggeber erbracht werden.

Das Ziel ist die Normung von Sachverständigenleistungen, um eine sorgfältige und zuverlässige Erledigung der konkret beauftragten Dienstleistungen zu gewährleisten.

Spezielle Anforderungen dieser Europäischen Norm finden keine Anwendung, wenn für Sachverständigenleistungen obligatorische vertragliche und/oder gesetzliche Rahmenbedingungen und Reglungen; zum Beispiel bei Beratungen, Inspektionen oder Gerichtsverfahren existieren.

Zukünftig wird die Bezeichnung: (ESP, en: Expertise Service Providers) in der Fachöffentlichkeit aber auch beim Verbraucher angemessen berücksichtigt werden. Durchführung des Verfahrens zur Erbringung der Sachverständigenleistung
 Bei der Durchführung des Verfahrens zur Erbringung der Sachverständigenleistung muss der ESP:

  1. Verfahren, Vorgehensweisen und Prozesse anwenden, die der Erstellung der abschließenden Sachverständigenleistung dienen;
  2. Sicherstellen, dass die verschiedenen Aspekte des Auftrags angemessen berücksichtigt und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung oder der Bestellung stehen.

Die Überwachung muss durch den ESP ausgeführt werden, insbesondere, um gegebenenfalls notwendige Korrekturmaßnahmen vorzunehmen oder die Sachverständigenleistung temporär oder endgültig zu beenden.

Die Norm kann als Kriterium für die Vergabe von Sachverständigenleistungen herangezogen werden.

Wichtig ist das diese Norm nicht als Sachverständigengesetz angesehen werden kann, aber als DIN EN Norm die allgemeine Anforderungen an die Sachverständigenleistungen regelt.

Für den Verbraucher und bei der Auftragsvergabe wird diese Norm sehr hilfreich sein, regelt sie doch Anforderungen, die ein Sachverständiger (ESP, Expertise Service Providers) in seinem jeweiligen Sach- und Fachgebiet zu erbringen hat. Sie ersetzt keinesfalls die öffentliche Bestellung und Vereidigung bzw. die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 als Sachverständiger.   

Die Zertifizierungsstelle SVG Euro-Zert GmbH hat ein Prüf- und Überwachungsverfahren gemäß der DIN EN 16775:2016 erstellt, hieran lässt sich der einzelne Sachverständige oder die Sachverständigen-Organisation gemäß dieser Norm sowie unter Berücksichtigung der Zertifizierungsordnung der SVG Euro-Zert GmbH zertifizieren.  

Die Überprüfung erfolgte auf den normativen Grundlagen des Zertifizierungssystems „Euro-Zert Certification gemäß DIN EN 16775:2016“ sowie der Zertifizierungsordnung für „Personenzertifizierte Sachverständige“ der SVG Euro-Zert GmbH.

Weitere Vorteile einer Personenzertifizierung sowie der DIN EN 16775:2016

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